Wir bringen Sie dahin, wo Sie hingehören - ganz nach oben!


Unsere Flugschule

Unsere Flugschule ist seit 8. April 2015 eine zugelassene ATO (Approved Training Organisation) nach EU-Recht

Wir bieten Ihnen eine Ausbildung zum Privatpiloten durch erfahrene Fluglehrer. Mit unseren Clubmaschinen fliegen Sie auch während Ihrer Ausbildung zum Selbstkostenpreis.

Bei Interesse an einer Ausbildung melden Sie sich telefonisch unter 09723/3806 (Peter Wiggen, Ausbildungsleiter), per email (fhk.schule@edgh.de) oder kommen Sie am Wochenende einfach einmal zum Flugplatz und sprechen uns direkt an.

PPL (A) SEP

Internationale Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) nach Teil-FCL

Die erworbene Lizenz berechtigt weltweit zum Fliegen einmotoriger Flugzeuge (SEP) bis max. 5,7 Tonnen. Vorgeschrieben sind bis zur praktischen Prüfung mindestens 45 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflugzeit und Einführung in die Funknavigation. Sie lernen, das Flugzeug zu beherrschen, werden in Gefahrensituationen eingewiesen, machen längere Überlandflüge und fliegen unter anderem auch Verkehrsflughäfen an. Die Termine für Ihre Praxisstunden sprechen Sie individuell mit unseren Fluglehrern ab.

Die theoretische Flugausbildung erfolgt parallel zum Praxisunterricht und wird von den Fluglehrern des Vereins erteilt. Er umfasst die Fächer Navigation, Flugleistung und Flugplanung, betriebliche Verfahren, allgemeine Luftfahrzeugkunde, menschliches Leistungsvermögen, Grundlagen des Fliegens, Luftrecht, Meteorologie und Kommunikation.

Der Beginn der Ausbildung ist mit 16 Jahren möglich, der Lizenzerwerb mit 17 Jahren.

LAPL (A) SEP

EU-Privatpilotenlizenz (Light Aircraft Privat Pilot Licence) nach Teil-FCL

Die erworbene Lizenz berechtigt EU-weit zum Fliegen einmotoriger Flugzeuge (SEP) bis max. 2 Tonnen und max.4 Personen. Gewerbliches Fliegen ist ausgeschlossen. Vorgeschrieben sind bis zur praktischen Prüfung mindestens 30 Flugstunden, davon 6 Stunden Alleinflugzeit.

Sie lernen, das Flugzeug zu beherrschen, werden in Gefahrensituationen eingewiesen, machen längere Überlandflüge und fliegen unter anderem auch Verkehrsflughäfen an. Die Termine für Ihre Praxisstunden sprechen Sie individuell mit unseren Fluglehrern ab.

Die theoretische Flugausbildung erfolgt parallel zum Praxisunterricht und wird von den Fluglehrern des Vereins erteilt. Er umfasst die Fächer Navigation, Flugleistung und Flugplanung, betriebliche Verfahren, allgemeine Luftfahrzeugkunde, menschliches Leistungsvermögen, Grundlagen des Fliegens, Luftrecht, Meteorologie und Kommunikation. Die Theorieausbildung ist bis auf die Funknavigation identisch mit der vom PPL (A).

Der Beginn der Ausbildung ist mit 16 Jahren möglich, der Lizenzerwerb mit 17 Jahren.

Flugfunkzeugnisse BZF und AZF

BZF I / II (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst).

Sobald Sie Ihren ersten Alleinflug hinter sich haben und alleine "auf Strecke gehen" benötigen Sie das BZF. Sie können es in englischer Sprache (BZF-I) oder in deutscher Sprache (BZF-II) mit Gültigkeit ausschließlich in Deutschland erwerben.

AZF (Allgemein gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst).

Das AZF setzt den Erwerb des BZF voraus und ermöglich es, den Flugfunk weltweit auch im Instrumentenflug auszuüben.

Funknavigationsausbildung

Privatflugzeugführer ohne Instrumentenflugberechtigung benötigen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln im außereuropäischen Ausland eine spezielle Berechtigung mit dem Wissen zur Bedienung von Funknavigationseinrichtungen. Diese ist bei der Ausbildung zum PPL (A) nach Teil-FCL bereits enthalten.

Die Funknavigationsausbildung erhöht den Sicherheitsstandard erheblich und ist auch für Flugscheininhaber, die ihre Ausbildung vor längerer Zeit abgeschlossen haben, eine sinnvolle Ergänzung. Sie ist außerdem Voraussetzung zum Erwerb der Nachtflugberechtigung (NVFR).

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Funknavigations-Berechtigung sind eine 30 stündige theoretische Ausbildung in Luftrecht, Funknavigation und Technik sowie eine praktische Ausbildung von mind. 10 Flugstunden (Funknavigations-Verfahren, Radarhilfen, Einführung in den Instrumentenflug).

NVFR (Nachtflugberechtigung)

Privatflugzeugführer ohne Instrumentenflugberechtigung benötigen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Nacht zusätzlich eine Nachtflugberechtigung. Diese Ausbildung erhöht den Sicherheitsstandard nochmals erheblich.

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Nachtflug-Berechtigung sind die Berechtigung zur Durchführung von Funknavigation oder die Lizenz PPL (A) nach Teil-FCL sowie eine praktische Ausbildung mit 5 Stunden Nachtflug nach Sichtflugregeln, davon mindestens 3 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 5 Nachtstarts und 5 Nachtlandungen im Alleinflug sowie mindestens eine Stunde Überlandflug mit Fluglehrer

UL-Ausbildung

Der Verein hat derzeit keine Ultraleichtflugzeuge zur Ausbildung zur Verfügung, kann jedoch in Zusammenarbeit mit befreundeten Vereinen in der Region auch in diesem Bereich eine Ausbildung anbieten.

Unser Flyer

Hier können Sie unseren Flyer mit den wichtigsten Daten herunterladen und selbstverständlich an Ihre Freunde und Bekannten weitergeben.

Flyer